Allen Angeboten ist der Artikel 31 der UN – Kinderrechtskonvention
„Recht auf Spiel“ zugrundegelegt. Danach hat jedes Kind das Recht
- aktiv und im eigenen Interesse zu spielen
- seine Freizeit selbstständig und nach eigenem Interesse zu gestalten
- sich an einem sicheren Rückzugsort zu erholen
- an kulturellen und künstlerischen Projekten teilzunehmen
- am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen
- gefördert zu werden
- sich zu entwickeln
Alle Kinderrechte sind hier zu finden:
UN-Konvention über die Rechte des Kindes
UN-Konvention über die Rechte des Kindes – Kinderfreundliche Version