Kinderrechte

Allen Angeboten ist der Artikel 31 der UN – Kinderrechtskonvention

„Recht auf Spiel“ zugrundegelegt. Danach hat jedes Kind das Recht

  • aktiv und im eigenen Interesse zu spielen
  • seine Freizeit selbstständig und nach eigenem Interesse zu gestalten
  • sich an einem sicheren Rückzugsort zu erholen
  • an kulturellen und künstlerischen Projekten teilzunehmen
  • am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen
  • gefördert zu werden
  • sich zu entwickeln

Alle Kinderrechte sind hier zu finden:

UN-Konvention über die Rechte des Kindes

UN-Konvention über die Rechte des Kindes – Kinderfreundliche Version

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